Gesetzlicher Eigenanteil bei Serienfahrten, bspw. Strahlentherapie, Chemotherapie usw.

Der gesetzliche Eigenanteil beträgt:
• 10% des Fahrpreises
• mindestens jedoch 5 Euro
• höchstens 10 Euro

Je nach Krankenkasse gibt es jedoch gravierende Unterschiede darin,
wie oft dieser Eigenanteil fällig wird.

Einige Krankenkassen verlangen eine Zuzahlung lediglich für die erste
und die letzte Fahrt einer Behandlungsserie, das heißt Sie zahlen
beispielsweise für eine Strahlentherapie mit 35 Anwendungen lediglich
zehn Euro für alle Fahrten. 

Andere Krankenkassen verlangen eine Zuzahlung bei jeder Fahrt, was in
den meisten Fällen bedeutet, dass Sie zehn Euro pro Tag zuzahlen, und
sich natürlich schnell zu einer beachtlichen Summe addiert.

Rechnen Sie jedoch entstandene Kosten für Zuzahlungen bei einem
Krankenhausaufenthalt, Medikamentenzuzahlungen usw. hinzu,
erreichen Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze schneller und sind
somit früher von Zuzahlungen befreit, als ohne Taxifahrten.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Berechnung, ob sich Taxifahrten trotz
eines Eigenanteils von € 5,00 je Fahrt für Sie lohnen.

In den meisten Fällen tun sie dies, trotz der Zuzahlungen.

Patienten mit einer Befreiung von Zuzahlungen sind auch vom bei
Fahrtkosten zu leistenden Eigenanteil befreit.




Privat Versicherte verauslagen die Fahrten in vollem Umfang und
reichen diese bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein.
Die Krankenkasse erstattet die für die Behandlung entstandenen
Fahrtkosten unter Anrechnung des Eigenanteils im Rahmen Ihres
Vertrages.
Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer privaten
Krankenversicherung.



Noch Fragen?

Wir sind gerne für Sie da
.
Telefonisch unter: (0421) 377 078 00
mobil unter: 0174 499 72 77
oder per Email unter: 
Info@Krankenfahrt-Bremen.de




* Diese Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen mit Stand vom Oktober
  2013 erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.