Fahrten zu stationären Behandlungen

Ihre Krankenkasse übernimmt die Fahrtkosten zu einer stationären
Behandlung, ohne dass es einer vorherigen Genehmigung bedarf.

Lassen Sie sich von Ihrem einweisenden Arzt eine Verordnung einer
Krankenbeförderung (umgangssprachlich Taxischein genannt) für den
Weg  ins Krankenhaus ausstellen und sparen Sie sich die Suche nach
einem Parkplatz und die Sorge um Ihr Fahrzeug.

Für Ihre Entlassung erhalten Sie die benötigte Verordnung von Ihrem
behandelnden Arzt im Krankenhaus, bzw. den Schwestern auf Station,
sofern Ihr einweisender Arzt nicht bereits die Rückfahrt verordnet hat.

Wir würden uns freuen, Sie auf dem Weg der Genesung ein Stück weit
begleiten zu dürfen.

Sie erreichen uns unter: (0421) 377 078 00
oder mobil unter: 0174 499 72 77
oder per Email unter: Info@Bremer-Taxi.de



Folgende Voraussetzungen gelten für Fahrten zu stationären Behandlungen:

• Ärztliche Verordnung erforderlich.
  (Diese erhalten Sie durch Ihren einweisenden Arzt, oder auf
   Station im Krankenhaus.)


• Keine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.

• Gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt wird im Taxi bezahlt.

• Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer
  entsprechenden Erklärung der Krankenkasse.



Noch Fragen?

Wir sind gerne für Sie da
.
Telefonisch unter: (0421) 377 078 00
mobil unter: 0174 499 72 77
oder per Email unter: Info@Bremer-Taxi.de