Ambulante Operationen in der Tagesklinik
(Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen)


Für die Fahrt nach ambulanten Augenoperationen gelten folgende
Voraussetzungen:

• Ärztliche Verordnung für jede Fahrt erforderlich

• Keine gesonderte Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
  (Ausnahme: HEK)

• Gesetzlicher Eigenanteil wird im Taxi bezahlt

• Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer
  entsprechenden Erklärung der Krankenkasse.


• Die Hin- und Rückfahrt zu einer Nachuntersuchung ist genehmigungsfrei.



Für die Fahrt nach anderen ambulanten Operationen gelten folgende
Voraussetzungen:

Nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben
aG
, H oder Bl und Personen mit der Pflegestufe 4 oder 5 ohne
gesonderte Genehmigung der Krankenkasse.
(Ebenfalls bei Pflegestufe 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung)

• Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für
  Krankenfahrten, sofern Sie keinen Schwerbehindertenausweis mit
  o. g. Merkzeichen besitzen.

• Zusätzlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt durch Ihren Arzt
  erforderlich

• Der gesetzliche Eigenanteil wird pro Fahrt im Taxi bezahlt.

• Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer
  entsprechenden Erklärung der Krankenkasse.



Für den Hinweg zur ambulanten Operation benötigen Sie eine gesonderte
Genehmigung der Krankenkasse, sofern Sie keinen Behindertenausweis
mit den o. g. Merkzeichen oder entsprechender Pflegestufe besitzen.
(Sollten Sie eine oder mehr Nächte im Krankenhaus verbringen,
gelten
die Voraussetzungen des stationären Aufenthalts.)


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Sie erreichen uns unter: 
(0421) 377 078 00
oder per Email unter: Info@Bremer-Taxi.de