Für die Fahrt nach ambulanten Augenoperationen gelten folgende
Voraussetzungen:
•
Ärztliche Verordnung für jede Fahrt erforderlich
•
Keine gesonderte Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
(Ausnahme: HEK)
•
Gesetzlicher Eigenanteil wird im Taxi bezahlt
• Kein
Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer
entsprechenden Erklärung der Krankenkasse.
• Die Hin- und Rückfahrt zu einer Nachuntersuchung ist genehmigungsfrei.
Für die Fahrt nach anderen ambulanten Operationen gelten folgende
Voraussetzungen:
Nur
für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den
Buchstaben
aG, H oder Bl und Personen mit
der Pflegestufe 4 oder 5
ohne
gesonderte Genehmigung der Krankenkasse.
(Ebenfalls bei Pflegestufe 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung)
•
Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung
für
Krankenfahrten, sofern Sie keinen
Schwerbehindertenausweis mit
o. g. Merkzeichen besitzen.
•
Zusätzlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt durch
Ihren Arzt
erforderlich
• Der gesetzliche Eigenanteil wird pro
Fahrt im Taxi bezahlt.
• Kein Eigenanteil bei
Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer
entsprechenden Erklärung der Krankenkasse.
Für den Hinweg zur ambulanten Operation benötigen Sie eine gesonderte
Genehmigung der Krankenkasse, sofern Sie keinen Behindertenausweis
mit den o. g. Merkzeichen oder entsprechender Pflegestufe besitzen.
(Sollten Sie eine oder mehr Nächte im Krankenhaus verbringen,
gelten die Voraussetzungen des stationären Aufenthalts.)
Sie erreichen uns unter: (0421) 377 078 00
oder per Email unter: Info@Bremer-Taxi.de