Fahrten zu ambulanten Behandlungen
(Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlung
im Krankenhaus)


Für Fahrten zu Arztbesuchen, Krankengymnastik usw. gelten folgende Voraussetzungen:

Nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben
aG
, H oder Bl und Personen mit der Pflegestufe 4 oder 5 ohne
gesonderte Genehmigung der Krankenkasse.
(Ebenfalls bei Pflegestufe 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung)

• Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für
  Krankenfahrten, sofern Sie keinen Schwerbehindertenausweis mit
  o. g. Merkzeichen oder entsprechender Pflegestufe besitzen.

• Zusätzlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt durch Ihren Arzt
  erforderlich

• Der gesetzliche Eigenanteil wird pro Fahrt im Taxi bezahlt.

• Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer
  entsprechenden Erklärung der Krankenkasse.



Sie erreichen uns unter: (0421) 3770 7800
oder mobil unter: 0174 499 72 77

oder per Email unter: Info@Bremer-Taxi.de